Leistungen im Überblick

  • Schadensgutachten

Wir erstellen für Sie Gutachten für Ihr Fahrzeug im Schadensfall.

Im Haftpflicht-Schaden, d.h. wenn Sie am Unfall keine Schuld tragen, sind Sie berechtigt einen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen. Nur dann ist gewährleistet, dass Sie ein neutrales und unparteiisches Gutachten erhalten.

Im Kasko-Schadensfall ist Ihre Versicherung weisungsbefugt, d.h. Sie müssen vor der Auftragserteilung an uns, bei Ihrem Versicherer die Freigabe für unsere Beauftragung einholen.

Unser Gutachten dient der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche aus einem Unfallereignis an Ihrem Fahrzeug. Dieses dokumentiert den entstandenen Schaden exakt und vollständig.

Bei einem ausführlichen Unfallgutachten ermitteln wir neben den exakten Reparaturkosten selbstverständlich automatisch den Wiederbeschaffungswert, eine etwaige Wertminderung, den verbleibenden Restwert im Falle eines Totalschadens sowie die Reparaturdauer bzw. die Wiederbeschaffungsdauer. Innerhalb 24 Stunden nach der Beauftragung senden wir auf Wunsch das Unfallgutachten direkt an die regulierende Versicherung oder an Ihren Rechtsanwalt. Sollten Sie keinen Fachanwalt kennen, so sprechen wir Ihnen gerne eine Empfehlung aus. 

Schadengutachhten

  • Kostenvoranschläge / Reparaturkostenkalkulation

Sie benötigen einen schriftlichen Kostenvoranschlag für die Beseitigung eines Schadens an Ihrem Fahrzeug?

Sprechen Sie uns an.

Gerne erstellen wir Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag aus dem sämtliche Kosten hervorgehen, welche zur sach- und fachgerechten Instandsetzung Ihres Fahrzeugs erforderlich sind. Der Kostenvoranschlag wird mit einer Foto-Dokumentation vervollständigt.

Die Kosten hierfür werden vom Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung getragen und gehören zu Ihrem Anspruch aus diesem Schadensfall.

Bei Bagatellschäden, d.h. wenn durch einen Laien deutlich erkennbar ist, dass die Schadenshöhe unter EUR 750,- liegt, wird von der Versicherung des Schadenverursachers kein vollwertiges und qualifiziertes Schadensgutachten bezahlt. Hier genügt die Erstellung eines detaillierten Kostenvoranschlages.

Achtung!!! Schon durch die leichte Beschädigung eines Stoßfängers kann ein Schaden von über 1.000 Euro entstanden sein.

Es empfiehlt sich immer den Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Begutachtung zu beauftragen!

  • Rechnungsprüfung 

Ihr Fahrzeug war in der Werkstatt zur Inspektion, wurde nach einem technischen Defekt repariert oder nach einem Unfall instand gesetzt.

Sie zweifeln an der Richtigkeit der gestellten Rechnung? Wurde Ihnen zu viel in Rechnung gestellt? Wurden unnötige Arbeiten durchgeführt?

Gerne überprüfen wir für Sie die Rechnung nach folgenden Parametern:

• Ist die Rechnung schlüssig hinsichtlich der durchgeführten Arbeitsschritte?

• Ist der Reparatur- bzw. Diagnoseweg sach- und fachgerecht und entspricht dem heutigen Stand der Technik?

• Entsprechen die in Ansatz gebrachten Arbeitszeiten / AW-Werte den Herstellervorgaben?

• Wurde das in Ansatz gebrachte Material verbaut?

• Entspricht der in Ansatz gebrachte Stundenverrechnungssatz der Ortsüblichkeit und dem Aushang?

  • Lackschichtenmessung

Sie haben den Verdacht, dass Ihr Fahrzeug Vorschäden hat?

Wir erstellen Ihnen ein Lackschichtenprotokoll von Ihrem Fahrzeug, um nachzuweisen ob dieses nachlackiert oder schlecht instandgesetzt wurde.

Dieses besteht aus einem Protokoll und 2 bis max. 4 Fotos.

Lackschichtenmessung

  • Reparaturbestätigung

Wir erstellen Ihnen eine Bestätigung über die fach- und sachgerechte Durchführung der Reparatur. Dies benötigen Sie als Nachweis für Versicherungen, wenn sie Ihren Schaden auf Gutachtenbasis (fiktiv) abgerechnet haben und selbst repariert haben. Aufgrund dieser Bestätigung können Sie den Nutzungsausfall geltend machen, der Ihnen sonst nur bei tatsächlicher Reparatur in einer Fachwerkstatt zustehen würde. 

Außerdem dient es als Nachweis, falls Sie an derselben Stelle wieder ein Schaden haben sollten, dass dieser vollständig behoben wurde.

  • Technische Gutachten

Wir erstatten für Sie technische Gutachten für alle Fahrzeugkomponenten wie z.B.:

• Motor

• Getriebe

• Antrieb

• Achsen

• Fahrwerk

• Bremsen

Technische Gutachten

  • Wertgutachten

Wir erstellen für Ihr Fahrzeug, ob Serienfahrzeug, Young- oder Oldtimer ein Wertgutachten. Dies kann Voraussetzung sein, wenn das Fahrzeug gemäß seinem tatsächlichen Wert versicherungstechnisch richtig eingestuft werden soll.

Die Kurzbewertungsurkunde:

Die Kurzbewertung für Young- und Oldtimer ist die Fahrzeugbewertung zur Versicherungseinstufung.

Die Bewertungsurkunde beinhaltet sowohl ein Auftragsblatt als auch die Bewertung/Zertifikat, welche durch den Punkt „Erläuterungen zur Bewertung“ ergänzt werden. Abschließend werden in der Regel 4-6 Fotos als Anlage beigefügt.

Diese Kurzbewertungsurkunde wird je nach Versicherung für Fahrzeuge bis zu einem Fahrzeugwert von
70.000,00 € akzeptiert.